AGB

Reise- und Mietbedingungen Active Travel

Bleichertwiete 8 , 21029 Hamburg  

1. Mietvertrag

1.1. Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
1.2. Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Active Travel (nachfolgend Vermieter genannt). 

1.3. Das Mietobjekt kann am Ankunftstag frühestens um 14 Uhr bezogen werden. Das Mietverhältnis endet am Abreisetag spätestens um 9 Uhr.

2. Zahlung

2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:
2.1.1 Die Anzahlung beträgt 20 % des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung wird auf den Gesamt- Mietpreis angerechnet.
2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung nicht ein und wird nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür darf der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein. Bei kurzfristigen Buchungen- wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als 30 Tage liegen- ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller Höhe sofort bei Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2.2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
3. Mietbestätigung und Voucher

Sollte die Mietbestätigung bzw. der Voucher dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Der Voucher ist der Schlüsselhalterin am Mietobjekt vorzulegen.

4. Änderungen, Sonderleistungen

4.1. Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.

4.2. Über Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten. Steht das gebuchte Objekt dem Mieter nicht zur Verfügung wird der Vermieter ihm ein Ersatzobjekt anbieten, das dem gleichen Standard und Ausschreibung entspricht. Ist der Vermieter dazu nicht in der Lage, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.

4.3. Preiserhöhungen nach Abschluss des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 10% des Gesamt –Mietpreises- ohne Änderung der Leistung durch den Vermieter- kann der Mieter innerhalb von 7 Tagen kostenlos zurücktreten.

4.4. Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf dafür zusätzliche Mietkosten berechnen.

4.5. Wünscht der Mieter nachträglich Sonderleistungen vom Vermieter, hat er sich unverzüglich mit diesem in Verbindung zu setzen. Vor ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter ist es dem Mieter nicht gestattet, diese in Anspruch zu nehmen. Alle durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Kosten und Schäden hat der Mieter zu erstatten. Bei grobem Missbrauch ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag gegenüber dem Mieter fristlos zu kündigen.

4.6. Hat der Eigentümer Sonderleistungen nicht genehmigt oder bei vertragswidrigem Gebrauch von nicht im Mietvertrag vereinbarten Leistungen ist der Eigentümer berechtigt, vom Mieter neben der üblicherweise vereinbarten Pauschale eine angemessene Summe als Schadensersatz zu verlangen. Diese ist unverzüglich zu zahlen.

5. Rücktritt des Mieters

5.1. Der Rücktritt seitens des Mieters sollte im eigenen Interesse unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.Sollte im Mietvertrag keine andere Regelung getroffen sein, werden folgende pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
-Bei Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn                                       30 % des Mietpreises.
-Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn                                      60 % des Mietpreises
-Bei Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn                                          90% des Mietpreises
-Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen    95% des Mietpreises.
5.2. Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
6. Rücktritt des Vermieters

6.1. Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so hat der Vermieter Abhilfe zu schaffen oder ein gleichwertiges Objekt anzubieten. Ist dies ihm nicht möglich,kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter einen Gutschein über den gezahlten Betrag zur Verwendung bei einer erneuten Buchung, der  mindestens 24 Monate ab beabsichtigter Vermietung gültig ist. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
6.2. Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Der Mieter erhält einen anteiligen Mietpreis erstattet.

6.3. Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3, verfällt der Mietpreis.
6.4. Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungs-kosten zu Lasten des Mieters.

7. Versicherungen

Versicherungen sind im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktritts-kostenversicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für
8.1. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
8.2. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
8.3. die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung. Eine Haftung  für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen.
8.4. Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter an einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
8.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge des Aufenthaltes erlitten werden, auch nicht bei Einbrüchen in das Objekt.
8.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekannt werden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
8.5. Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
9.1. Der Mieter ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles  Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
9.2. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommt er schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für das Abhilfeersuchen unverzüglich per Telefax, Email oder telefonisch an den Vermieter oder den Ihnen genannten Beauftragten vor Ort, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. Unterbleibt diese Meldung, bestehen keinerlei Ansprüche zur Erstattung an den Vermieter.
9.3. Die Beauftragten /Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegen zu nehmen.
9.4. Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen kann der Mieter innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen.

10. Pflichten des Mieters

10.1. Das Mietobjekt (Zimmer, Ferienwohnung oder –haus) darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen.

10.2. Die Mieter müssen das Ferienobjekt sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.3. Der Mieter muss die Hausregeln beachten, die im Haus ausliegen bzw. an der Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören nächtliche Ruhezeiten.

10.4. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt: Das Mietobjekt ist dabei besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso Spüle ausgeräumt und Wasserkocher entleert. Zusätzlich entstehende Kosten durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat der Mieter zu tragen.

10.5. Sonderleistungen (§ 4,1-6) und Schäden (§ 10.2, § 1o.4) sind spätestens bei Abreise an den Eigentümer oder Vermieter zu zahlen. Geschieht dies nicht, ist nur an den Vermieter zu zahlen. Dieser kann eine zusätzliche Kostenpauschale erheben. Der Vermieter leitet Zahlungen nach Eingang an den Eigentümer weiter.

11. Abtretungsverbot und Gerichtsstand
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte im eigenem Namen unzulässig. Gerichtsstand ist für Mieter und Vermieter Hamburg.

12. Pass-, Visa- , Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Mieter ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
12.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser  Vorschriften entstehen gehen zu Lasten des Mieters.

13. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zur Folge.

 

Active Travel in Aktive Jugendreisen e.V., Bleichertwiete 8, 21029 Hamburg, TEL 040 2208067,

FAX 040 2296875, Mail info@activetravel.de, Vereinsregister Hamburg VR 20134